Beispiel Asbestentsorgung

Für den Umgang mit Asbest und dessen Sanierung gilt in Deutschland u.a. die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest). Als zugelassener Fachbetrieb nach § 39 Absatz 1 (GefStoffV) für die Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, sind wir in der Lage, die volle Leistungspalette dieses Tätigkeitsbereiches abzudecken. Unsere Mitarbeiter sind geschult und unterziehen sich regelmäßig einer medizinischen Kontrolle. Die Arbeiten werden von unseren erfahrenen Bauleitern überwacht und koordiniert.
Wir ermöglichen Ihnen beim andienungspflichtigen Abfall Asbest eine gesetzeskonforme Entsorgung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden. Beispielweise werden Asbestzementplatten in spezielle Big Bags verpackt. Der Transport und die Entsorgung kann ebenfalls durch uns erfolgen, sodass wir eine lückenlose Abwicklung anbieten!

Demontage nach GefStoffV

Umgang mit künstlicher Mineralfaser (KMF):

Der Ausbau, sowie die Handhabung von KMF-Materialien fordert besondere Kenntnis, unter Anwendung TRGS 521:

Nachstehend eine kleine Auflistung:

  • Lüftungsanlagen
  • Rohrleitungen
  • Brandschutzverkleidungen
  • Dämmungen
  • Innenwänden u. Decken
  • Fassaden
  • Dächern
  • Klimaanlagen
  • u.v.m.

Besonders das Arbeitsschutzgesetz unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für die Mitarbeiter findet hier Anwendung.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Bigbags
  • Schwarz-weiß-Schleusen, sowie Unterdruck Filteranlagen finden hier Einsatz

Gesetzliche Bestimmungen und Grundlagen sind zu beachten:
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, geändert 25.Mai 2000, insbesondere Anhang IV Nr.22 TRGS 521 „Faserstäube“